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Tescha Heschvan

"Lex Putin"

Jüdische Kultusgemeinde Essen

Wie in der JKG Essen um die ewige Macht gekämpft wird

Weil die Gemeindeführung in Essen weder Nachfolge noch "Platzhalter" für sich gefunden hat, kann die Machtfrage nicht ganz so elegant gelöst werden wie in Russland. Foto Reuter
Vor kurzem verglich ein Jude seine religiöse Gemeinde mit einer Straßenbahn, in der einige Randalierer andere Passagiere herumschubsen, ihnen auf die Füße treten und ins Gesicht spucken. Wäre derartiges in der UdSSR geschehen, sagte mein Bekannter, dann hätte man ihnen schon längst aufs Maul gehauen und sie aus der Straßenbahn geworfen. Aber in dieser Straßenbahn, die durch Deutschland fahrt, ist es üblich, Randalierer vor Gericht zu stellen. Leider sind die meisten Passagiere arme Leute, und die Straßenbahnkasse befindet sich in den Händen der Hooligans. Sie werden sich aus ihr bedienen, um sich vor Gericht zu verteidigen. Obwohl schon der eine oder andere Passagier ausgestiegen ist, ertragen die übrig gebliebenen (man muss ja irgendwie weiter — fahren!) ihre Ausbrüche nicht nur, sondern halten diese Ausbrüche auch für die obligatorische und unvermeidliche Erscheinungsform der Charakterzüge der gegenwärtigen «Hausherren» der Gemeinde.

Das Ziel ihrer Macht ist die Macht

Am 31. Oktober 2010 und am 19. Dezember 2010 fanden in der Gemeinde außerordentliche Versammlungen zur Satzungsänderung statt. Jedem unvoreingenommenen Menschen muss es seltsam erscheinen, dass die neue Satzung, die erst vor fünf Jahren verabschiedet worden war, schon einer erneuten Erneuerung bedürfen sollte. Bei der Bekanntmachung des Vorschlags des Gemeinderates bezüglich der geplanten Änderung wurde jedoch schnell klar, wo der Hund begraben lag: Faktisch gesehen musste der Rat mit §10-3 nur einen einzigen Paragraphen ändern. Dieser besagt: «Die Mitglieder des Gemeinderates dürfen nicht mehr als zweimal nacheinander gewählt werden.»

Warum war es auf einmal so dringend nötig, diesen Punkt zu ändern? Das lag daran, dass drei Ratsmitglieder das Limit zur Wiederwahl in den Rat bereits ausgeschöpft hatten: der Vorstandsvorsitzende Evgenij Budnizkij, sein Vertreter Hans-Hermann Byron und die Zeitungsredakteurin Tamara Bihman, die so genannten «Drei Bs».

Die Situation in der Gemeinde war in jenem Moment also genau die gleiche, wie zurzeit in Russland und Weißrussland: Man möchte ewig regieren, aber die «Verfassung» der Gemeinde verbietet eine dritte Wiederwahl. Weil aber die Führung nicht nur keine Nachfolger für sich vorbereitet hatte, sondern noch nicht einmal einen «Platzhalter» wie in Russland Dmitri Medwedew vorzuweisen hat, war die Putin’sche Variante für die «Drei Bs» nicht durchführbar. Und das Referendum, das Alexandr Lukaschenko für die Bewahrung seiner Macht nutzte, war durch die Satzung nicht vorgesehen. Daher wurde beschlossen, die Satzung zu ändern.

Zu der Versammlung bezüglich ihrer Änderung waren alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder eingeladen, und es wurde auch nicht stimmberechtigten Gemeindemitgliedern auf Wunsch ermöglicht, als Beobachter an der Versammlung teilzunehmen. Von Stimmrecht ausgeschlossen waren diejenigen Gemeindemitglieder, die mindestens sechs Monate vor der Versammlung ihre Kultussteuer oder Ihr Kultusgeld nicht entrichtet haben. Im Allgemeinen alles ganz genau nach Satzung.

Beim Eintreten zur Versammlung durchliefen alle Teilnehmer eine Registrierung, und die, die stimmberechtigt waren, erhielten Blätter für die Abstimmung. Die Anzahl der Anwesenden wurde vor der Versammlung laut verkündet. Die Auszählung der Stimmen und die Entscheidung darüber, die Punkte der Satzung in die neue Fassung zu übernehmen oder nicht, fand laut §19 der Gemeindesatzung statt, wo geschrieben steht, dass die Satzung geändert werden kann, vorausgesetzt die Versammlung «fasst ihre Beschlüsse mit 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.» Unter dem Druck der Mitglieder der Versammlung hat der Gemeindemitarbeiter Petro Khain diesen Punkt der Satzung sogar deutlich vernehmbar bestätigt. Daher kann man festhalten, dass jeder beliebige der Anwesenden vollständig bewusst gewählt hat und dabei wusste, dass seine Stimme bei jeglicher Variante seiner Willensäußerung gezählt wurde.

Wegen der turbulenten Debatte mussten zwei Versammlungen durchgeführt werden. Aber als Ergebnis der Abstimmung haben die Mitglieder der Versammlung nicht alle Veränderungen gutgeheißen. Dazu gehörte der Vorschlag des Rates, jenen Punkt der Satzung zu streichen, demzufolge eine Wiederwahl nur einmal zulässig ist. Das passte unseren Helden nicht. Ein Diskussionspunkt wurde auch die Methode der Bestimmung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder, um genau zu sein, ob bei der Auszählung der abgegebenen Stimmen Stimmenthaltungen mitzuzahlen seien. Und Byron wandte sich in einem Versuch, die Situation für seine Sache zu retten, an den Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer. Warum hat sich die Leitung der Gemeinde, die über einen erfahrenen Rechtsanwalt verfügt, an die Chefetage gewandt? Wahrscheinlich weil die Rechtsanwältin Disse der Ansicht war, die Auszahlung sei richtig und gesetzlich verlaufen.

Nach eigenen sozialen Regeln

Warum hat sich die Leitung der Gemeinde, die nicht zum Zentralrat (allen Zweiflern erkläre ich, dass der Zentralrat nur aus Ländervereinigungen, Ländergesellschaften und den Gemeinden Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln und Munchen besteht), sondern zum Landesverband der jüdischen Gemeinden von Nordrhein gehört, nicht an Düsseldorf gewandt, sondern an Berlin? Weil das vorhergegangene Ersuchen von Budnizkij und Byron an den Landesverband mit einem lautem Skandal und dem Gang zum Gericht endete.

Im April 2007 versuchte der Gemeinderat die Leitung neu zu wählen, da diese dem Rat die Einzelheiten des Finanzplanes nicht eröffnen wollte. Als Antwort darauf wand — ten sich Budnizkij und Byron an den damaligen Geschäftsführer des Landesverbandes, Herbert Rubinstein, und in der Folge, sich auf einen fehlerhaften und unrechtmäßigen Brief stützend, haben sie gegen die Ratsmitglieder einen echten politischen Gewaltakt verübt: Sie verhängten Hausverbot für ihn, entzogen ihm die Vollmacht und sprachen ihm das passive Wahlrecht für die Wahl im August 2007 ab.

Erst nach zwei Jahren gelang es dem Rat, die Gerechtigkeit in Teilen wieder herzustellen. Am 15. März 2009 entschied das Schieds — und Verwaltungsgericht des Zentralrats, dass die Abwahl des Gemeinderates im April 2007 rechtlich nicht veranlasst war und anstelle von Neuwahlen eine Nachwahl hätte stattfinden müssen. Und genau dieser Brief des höher stehenden jüdischen Vorsitzenden wurde nun beim jüdischen Gericht als Grund für das aufrichtige und ehrliche Irren von Budnizkij und Byron herausgestellt.

Der Vorstand musste den Willen des Gerichts erfüllen und dessen Entscheidung in der Gemeindezeitung veröffentlichen. Aber keines der klagenden Mitglieder des verjagten Rates hat eine Entschuldigung von Budnizkij oder Byron erhalten, sondern es wurden sogar noch die Kosten des Verfahrens aus den Mitteln der Gemeinde bezahlt.

2011 war es dann genauso wie 2007. Angesichts des drohenden Machtverlustes wandte sich die Leitung neuerlich «nach oben». Und ich werde mich nicht wundern, wenn sie auf einer möglichen Gerichtsitzung wieder sagen werden, dass sie keine Ahnung von der Sache gehabt hätten und mit einem Brief eines inzwischen anderen jüdischen Chefs vor den jüdischen Gerichten herumwedeln werden. Und natürlich werden sie wieder ihre Macht zulasten der Gemeindemittel verteidigen.

Ich bin überzeugt davon, dass die an die Macht gewohnten Budnizkij und Byron keine juristische Beratung im klassischen Sinne brauchen und die Wahrheit nicht im Gesetz, sondern in einer maßgeblichen Antwort finden werden. Daher flog der Brief aus Essen nach Berlin in die Tucholskystraße 9. Die zweifelhafte Gerichtsbarkeit Aus juristischer Sicht ist die Kraft des Briefes von Stephan Kramer unerheblich, und seine Empfehlungen sind für niemanden verpflichtend. Aber für die Menschen mit sowjetischer Mentalität (und dazu gehört in der Gemeinde die Mehrheit) ist ein Brief direkt aus Berlin ein Zeugnis der riesigen Unterstutzung des Zentralrates für die Gemeindeleitung und eine Grundlage für ihre Handlungen. Daher hat die Leitung den Brief von Kramer als Carte Blanche benutzt und ohne Wanken die Satzungsanderung in der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalens registrieren lassen.

Allerdings bekam ein Mitglied der Gemeinde von Kramer nach einigen Monaten eine ganz andere Erklärung der Situation. In einem Brief vom 27. September 2011 bekannte Kramer, dass er seine vorhergehende Antwort gegeben habe, ohne die Satzung der Gemeinde in der Hand gehabt zu haben. Wie kann man es erklären, dass ein diplomierter Jurist wie Kramer, der einen Rat gibt, sich zuvor nicht mit dem Grundgesetz der Gemeinde bekanntgemacht hat? Ich weiß es nicht. Und wenn er als Generalsekretär immer alles zweimal macht (das erste Mal falsch, das zweite Mal richtig), dann ist das einfach super.

Zur Quintessenz der Antwort Kramers wurden folgende Sätze: «Gem. § 40 Satz 1 BGB können die Mehrheitsverhaltnisse für die Beschlussfassung in der Satzung abweichend von § 32 Abs.1 Satz 3 BGB geregelt werden. Entsprechend § 19 der Satzung sind Beschlüsse für Satzungsänderungen demnach mit „2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder“ zu fassen. Da hier somit von dem Vorrang der Regelung in der Satzung Gebrauch gemacht wird, ist […] für die Beschlussfassung immer von den „anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern“ auszugehen.»

«Grundlage für Beschlussfassungen ist hier somit immer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen», schloss Kramer und gab damit zu, dass der Ausschluss der «Enthaltungen» aus der allgemeinen Menge der Anwesenden in den Versammlungen ungesetzlich war. Die Leitung hat sich ebenfalls mit diesem Brief von Kramer vertraut gemacht. Aber (was natürlich ist) die verkündeten nicht die neue Meinung von Kramer und haben auch nicht die Änderung der Satzung aus der Staatskanzlei zurückgerufen, sondern ganz gegensätzlich gehandelt. Es wurden neue Wahlen für den 27. November 2012 angekündigt. Es stellte sich heraus, dass Byron und sein Kollege Budnizkij es schon geschafft hatten, die Frage tief auszuleuchten. Und sie sind sicher, dass in der alten Satzung aus dem Jahr 2005 von «anwesenden» Mitgliedern gesprochen wird. Und «da diese Satzung (2005) vor der Gesetzesänderung 2009 beschlossen wurde» und bei der Auszählung der Stimmen irgendeine Entscheidung des BGH aus den 80er Jahren angewendet werden muss. Um welche juristische Regel es geht, verstehe ich leider nicht.

Man muss für die Mehrheitsfeststellung bei der Abstimmung ausschließlich Für — und Gegenstimmen berücksichtigen. Die zweite Seite meint, dass man Enthaltungen so bewerten muss, als ob sie, d.h. die Stimmenthaltenden, bei der Versammlung abwesend waren. Und zum Trost steht in dem Brief, dass die neue Wahlordnung schon nach den neuen Rechtsnormen geändert wird.

Das heißt, diese zwei sind der Ansicht, dass man bei der Änderung der Satzung nicht nach existierenden juristischen Normen vorgehen muss, sondern nach denen, unter denen die zweite Satzung «geboren» wurde. Wenn man die Überlegung dieser zwei als ein Muster für logisches Denken nehmen würde, so müsste man für Budnizkij, der in der UdSSR im Jahre 1937 geboren wurde, die Gesetze der Stalinzeit anwenden, oder die Gesetze Deutschlands aus den 30er Jahren.

Weiterhin ist sichtbar, dass Budnizkij und Byron, beflügelt durch die eigene «Weisheit», es so auslegen: «Somit bestand bei den Abstimmungen für die Satzungsänderungen im Oktober und Dezember 2010 kein Widerspruch zur Satzung, wenn dort von „Anwesenheit“ die Rede ist.» Nach der Meinung Budnizkijs und Byrons, «wonach für die Berechnung der Mehrheitsverhältnisse ausschließlich die Ja — und Nein-Stimmen gezählt werden dürfen. Die Stimmenthaltungen sind so zu bewerten, als wäre derjenige „nicht anwesend/nicht erschienen […] Sie werden nicht berücksichtigt.“» Budnizkij und Byron, die den Inhalt des zweiten Briefes von Kramer starrsinnig nicht beachten, teilen mit: «Wie Sie unseren und den von Herrn Kramer dargelegten Ausführungen mit Quellenhinweisen auf die Rechtsprechung entnehmen können, gibt es keinen Anlass, eine Berichtigung der wirksam beschlossenen Satzungsänderungen zu fordern.»

Immunität der Justiz

2005 verabschiedeten die Mitglieder der Gemeinde die neue Satzung. Die Satzung beinhaltet unter anderem grundlegende rechtliche Informationen, auch über die Möglichkeiten und die Bedingungen zu einer Änderung derselben. Diese Bedingungen sahen vor, dass jedes Gemeindemitglied, das stimmberechtigt und auf der Versammlung anwesend ist, auf eine Entscheidung zur Satzungsänderung Einfluss nehmen kann, unabhängig davon, ob es mit Ja oder Nein gestimmt oder sich enthalten hat.

Nachdem auf der Versammlung abgestimmt worden war, dass die Begrenzung der Wiederwahl der Gemeinderatsmitglieder auf zwei Amtsperioden in Kraft bleibe, kommentierte Budnizkij diese Entscheidung öffentlich, indem er verlautbarte, wie sich seine Ehefrau darüber freuen würde, dass er nicht mehr die Gemeinde leiten müsse. Trotz seiner Aussicht, nur noch zeitlich befristet im Amt bleiben zu können, schien er sich mit der Vorstellung einer absehbaren Aufgabe des Amtes arrangieren zu können.

Aber dann, wahrscheinlich als die Freude der Ehefrau abklang, haben Budnizkij und sein Kollege Byron folgende Frage aufgeworfen: «Sind bei der Auszählung der abgegebenen Stimmen Stimmenthaltungen mitzuzählen?» Und um die Situation zum eigenen Vorteil zu machen, haben sie einen Teil der Anwesenden der Versammlung ihrer Stimmen beraubt und sie taten dies mit rückdatiertem Datum und entgegen der Satzung. Aber wenn Stephan Kramer in seinem zweiten Brief letztendlich Recht hat, so bedeutet das, dass am 27. November 2011 drei Ratsmitglieder illegitim gewahlt wurden und die Gemeinde seitdem durch einen illegitimen Vorstand (Budnizkij und Byron) gefuhrt wird. Trotz dieser rechtlichen Bedenken erkennen der Zentralrat der Juden und der Landesverband die Gemeinderegierung an und die JKG bekommt regelmäßig Geld aus dem Staatsvertrag.

Das bedeutet auch, dass Kramer, der voreilig auf die Fragen von Byron geantwortet hatte und tatsächlich den Vorstand auf seinem ungesetzmäßigen Wege angeschoben hat, sich zum wiederholten Male in den Augen der gewöhnlichen Mitglieder der Gemeinde Essen diskreditiert hat. Natürlich, wenn man es ehrlich betrachtet, hat er dazu auch gar keine Alternative. Aber, wenn es auch keine Vollmacht zur Korrektur dieser Situation gibt, so könnte man dies zumindest einmal aussprechen. Zum Beispiel in der Zeitung «Zukunft». Und in der gleichen Zeitung sich vor den Mitgliedern der Gemeinde für seinen ursprünglichen Irrtum entschuldigen. Doch Kramer schweigt.

Es könnte sich wohl auch der Landesverband der jüdischen Gemeinden von Nordrhein-Westfalen dazu äußern. Zum Beispiel, indem er eine kommissarische Leitung in der Gemeinde einsetzt, die die Registrierung jener Änderungen der Satzung aus der Staatskanzlei zurückruft, die nicht durch die Versammlung gutgeheißen wurden, und Wahlen nach der gesetzmäßigen Satzung durchführt. Aber die Leiter des Landesverbandes schweigen.

Im Zentralrat gibt es kein Organ in der Art einer Staatsanwaltschaft, die die Gesetzmäßigkeiten überwachen würde. Daher ist die Situation in der Gemeinde so, dass nur jene Mitglieder sie verbessern könnten, denen dies wichtig ist. Bis es soweit ist, wird es noch ein paar Jahre dauern, und die Kläger müssen auf eigene Rechnung tätig sein, während die Leitung ihre Macht auf Kosten der Gemeindemitglieder schüzt. Sogar, wenn sie die Verfahren verliert, muss sie sich finanziell dafür nicht verantworten. Das ist leider in allen Gemeinden so.

Meiner Meinung nach sind Evgenij Budnizkij, Hans-Hermann Byron und Tamara Bihman, obwohl sie die Staatsangehörigkeit des demokratischen Staates der Bundesrepublik Deutschland besitzen, von der Demokratie weit entfernt. Budnizkij schmückt sogar sein Auto, wenn die deutsche Fußballnationalmannschaft spielt, mit deutschen Flaggen. Aber in seiner Seele, da bin ich mir sicher, trägt er nach wie vor die rote Fahne mit Hammer und Sichel, das Symbol des Betrugs und des Zwangs. Und sein Insistieren auf eine Satzungsänderung, um zum fünften (!) Mal in den Gemeinderat gewählt zu werden, findet sein Vorbild in dem, was wir gerne «Lex Putin» nennen.

Ich bedanke mich bei den Mitgliedern der Gemeinde Essen, die mir geholfen haben, diesen Artikel zu verfassen.
"Jüdische Zeitung", März 2012